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   LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2012 - L 13 AS 314/11 NZB   

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https://dejure.org/2012,124875
LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2012 - L 13 AS 314/11 NZB (https://dejure.org/2012,124875)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15.03.2012 - L 13 AS 314/11 NZB (https://dejure.org/2012,124875)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. März 2012 - L 13 AS 314/11 NZB (https://dejure.org/2012,124875)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2012 - L 13 AS 315/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2012 - L 13 AS 314/11
    Die vom Beklagten vorgenommene Auslegung der Gründe des Urteils vom 13. Oktober 2011 trifft nicht zu (vgl. hierzu bereits den in ähnlichem Zusammenhang, ebenfalls zu einer Entscheidung der 38. Kammer des SG Oldenburg, ergangenen Senatsbeschluss vom 7. März 2012 - L 13 AS 315/11 B -).

    Eine sorgfältige Gesamtwürdigung der Einzelfallumstände hat erstens auch die Vorerfahrungen mit Rechtsbehelfen und Klagen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu berücksichtigen, verbunden mit der Beurteilung, inwieweit ein Beschwerdeführer in der Lage gewesen ist, die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs selbständig abzuschätzen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. März 2012 - a. a. O.).

    Die Verkürzung der entscheidungstragenden Erwägungen durch das SG Oldenburg rechtfertigt es nach alledem nicht, hierin in der Weise, wie der Beklagte es tut, das Aufstellen eines divergierenden abstrakten Rechtsgrundsatzes durch das SG Oldenburg zu erblicken (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 7. März 2012 - a. a. O., m. w. Nachw.).

  • BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2012 - L 13 AS 314/11
    Mit der vorgenannten Entscheidung, ergangen zum Recht der Prozesskostenhilfe, hat der Senat seine vorherige Rechtsprechung in Umsetzung des Kammerbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 24. März 2011 - 1 BvR 1737/10 = NJW 2011, 2039 modifiziert und hat in dieser abgeänderten Form seine vorherige Rechtsprechung, die auch der Beschwerdeführer in seinem Schriftsatz vom 14. März 2012 ausführlich wiedergibt (Senatsbeschluss vom 15. Februar 2008 - L 13 B 40/07 AS -), fortgeführt.

    Die maßgebliche Frage ist vorliegend jedoch in der Rechtsprechung, insbesondere unter Zugrundelegung der Judikatur des BVerfG (hier zuletzt der genannte Beschluss vom 24. März 2011, a. a. O.), geklärt.

  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2012 - L 13 AS 314/11
    Denn mit seiner Entscheidung hat sich das SG nicht in einen grundsätzlichen Gegensatz zu Entscheidungen eines Divergenzgerichts begeben, und es hat auch keine, im Sinne einer Divergenz (Abweichung) relevanten, anderen tragenden abstrakten Rechtssätze oder Maßstäbe entwickelt (zu den Grundsätzen BSG, Beschluss vom 29. November 1989 - 7 BAr 130/88 - Breithaupt 1990, 614 ff.).

    Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung eines Rechtsbehelfs wegen Abweichung (BSG, Beschluss vom 29. November 1989 - a. a. O. - juris Rn. 7).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2011 - L 13 AS 43/11

    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Streit um 13,00 EUR erfolgt nicht;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2012 - L 13 AS 314/11
    Entscheidend sind auch nach der Rechtsprechung des Senats die besonderen Umstände des Einzelfalles (Senatsbeschluss vom 28. Juni 2011 - L 13 AS 43/11 - juris).

    Dies gilt auch vor dem Hintergrund der prozessualen Waffengleichheit (Senatsbeschluss vom 28. Juni 2011 - a. a. O. - juris Rn. 3).

  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 15/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - unzulässiger Widerspruch - Rücknahme -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2012 - L 13 AS 314/11
    Nach einer Entscheidung des BSG vom 20. Oktober 2010 (BSG - B 13 R 15/10 R - juris Rn. 25) beurteilt sich die Notwendigkeit einer zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung getätigten Aufwendung allein aus der Sicht eines verständigen Beteiligten, der bemüht ist, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten.
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 42/00 R

    Kostenerstattung im Vorverfahren - Bescheide Gegenstand eines früheren Verfahrens

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2012 - L 13 AS 314/11
    Denn das SG Oldenburg hat sich in seinen Entscheidungsgründen ausdrücklich auf Urteile des Bundessozialgerichts (BSG; insbesondere Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 42/00 R - ) berufen und hat dargelegt, maßgebend für die Beurteilung der Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts sei die ex-ante-Sicht, und zwar in der jeweils gegebenen Konstellation aus dem Standpunkt einer vernünftigen Person unter Berücksichtigung ihrer individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2008 - L 13 B 40/07

    Zulässigkeit des Abzugs einer Warmwasserpauschale von Heizkosten und Höhe eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2012 - L 13 AS 314/11
    Mit der vorgenannten Entscheidung, ergangen zum Recht der Prozesskostenhilfe, hat der Senat seine vorherige Rechtsprechung in Umsetzung des Kammerbeschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 24. März 2011 - 1 BvR 1737/10 = NJW 2011, 2039 modifiziert und hat in dieser abgeänderten Form seine vorherige Rechtsprechung, die auch der Beschwerdeführer in seinem Schriftsatz vom 14. März 2012 ausführlich wiedergibt (Senatsbeschluss vom 15. Februar 2008 - L 13 B 40/07 AS -), fortgeführt.
  • BSG, 25.02.2011 - B 4 AS 149/10 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2012 - L 13 AS 314/11
    Dabei muss die Beschwerdebegründung deutlich machen, dass in der angefochtenen Entscheidung eine sie tragende Rechtsansicht entwickelt wird und nicht etwa nur ungenaue oder unzutreffende Rechtsausführungen oder Rechtsirrtum im Einzelfall die Entscheidung bestimmen (BSG, Beschluss vom 25. Februar 2011 - B 4 AS 149/10 B - Rn. 9).
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